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Wie hoch ist eine Gerüstlage?
Höhenklasse und lichte Höhen
Höhenklasse | zwischen Gerüstlagen h3 | Schulterhöhe h2 |
H1 | ≥ 1,90 m | ≥ 1.60 m |
H2 | ≥ 1,90 m | ≥ 1,75 m |
Was sind Gerüstkonsolen?
Mit diesen Gerüstkonsolen wird das Baugerüst verbreitert. Bei Gerüstkonsolen handelt es sich um winkelförmige Tragelemente, diese werden mit der daran befestigten Gerüstkupplung am Stellrahmen des Gerüstes angebracht. Jetzt sorgt die Gerüstkonsole für eine zusätzliche Ablagefläche für einen weiteren Gerüstbelag.
Wie hoch darf man Layher Alu Gerüst bauen?
Die Arbeitshöhe für mobile Alu – Gerüste im Außenbereich beträgt ohne Wandverankerungen max. 10,00 Meter. Im Innenbereich gelten je nach Typ und Gerüsthersteller bis zu ca. 14,00 Meter.
Wie lang ist ein Gerüstboden?
Die gebrauchs-optimierten und dazu robusten Gerüstböden wählen Sie nach Ihren besonderen Bedürfnissen aus einem breiten Angebot, passend für Gerüstfeld-Längen von 1,57 m, 2,07 m, 2,57 m, 3,07 m sowie 4,14 m (typengeprüft).
Was ist eine Gerüstlage?
Gerüstlagen sind in 7 verschiedene Breitenklassen eingeteilt, die von 0,60 bis 2,40 Meter reichen. Die Breite einer Gerüstlage im Sinne der DIN benennt die Abmessungen einschließlich des Bordbrettes, dessen Breite mit maximal 30 mm angesetzt werden darf.
Welche Maße hat ein Gerüst?
Die Breite von Arbeits-, Bau- und Schutzgerüsten wird nach folgendem Schema klassifiziert: W 06: 60 cm – 89 cm. W 09: 90 cm – 119 cm. W 1,2: 120 cm – 149 cm.
Was ist ein Auslegergerüst?
Auslegergerüste sind Arbeits- und Schutzgerüste, deren Belagflächen auf Auslegern, die aus dem Bauwerk auskragen, aufliegen. Abgelöst wurden sie durch Modulkonstruktionen, wie Bühnensystemen oder Konsolgerüsten, die einfach am Bauwerk verankert werden, ohne dass auskragende Ausleger notwendig sind.
Wer darf auf ein Gerüst?
Der Gesetzgeber hat deshalb vorgeschrieben, dass Gerüste nur unter Aufsicht einer befähigten Person Gerüstbau aufgebaut, umgebaut und abgebaut werden dürfen. Darüber hinaus muss das aufgebaute Gerüst vor der ersten Benutzung durch eine befähigte Person geprüft werden.