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Wer hat die Auflassungsvormerkung zu zahlen?
Die Auflassungsvormerkung stellt sicher, dass der Verkäufer einer Immobilie auf sie zwischen dem Kauf und der Umschreibung nicht zugreifen kann. Sie wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Die Kosten für die Eintragung der Vormerkung zählen zu den Anschaffungskosten und sind vom Käufer zu tragen.
Ist eine Auflassungsvormerkung notwendig?
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt die obligatorische Auflassungsvormerkung. Sie ist nicht zwingend, aber sehr empfehlenswert. Möchte der Käufer die Auflassung vormerken lassen, beauftragt er einen Notar damit. Meist ist das der Notar, der bereits den Kaufvertrag beglaubigte.
Wie lange dauert die Auflassungsvormerkung im Grundbuch?
Wie lange dauert es bis die Auflassungsvormerkung (Dauer) eingetragen ist? In der Regel ist die Eintragung am Tag nach der Beurkundung beim Grundbuchamt. Je nach Grundbuchamt dauert die Eintragung der Auflassungsvormerkung dann 1-2 Wochen.
Wann kann eine Auflassungsvormerkung gelöscht werden?
Eine Auflassungsvormerkung dauert so lang bis der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde. Danach wird die Vormerkung gelöscht, weil sie nun nicht mehr nötig ist. Die Auflassungsvormerkung löschen zu lassen, ist nur mit der Einwilligung des Käufers möglich.
Wann bekommt man die Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung erfolgt direkt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch beide Parteien. Zu diesem Zeitpunkt sind sich Käufer und Verkäufer über den Kauf sowie den Kaufpreis für die Immobilie einig und haben das Geschäft abgeschlossen.
Wie viel kostet eine Auflassungsvormerkung?
Im Regelfall belaufen sich die Kosten für eine Auflassungsvormerkung auf die Hälfte der Gebühr, die Käufer später für die Grundbucheintragung zahlen müssen. Diese liegt wiederum bei etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises.
Was passiert ohne Auflassungsvormerkung?
Ohne Auflassungsvormerkung könnte ein zweiter Käufer, der einen aktuellen Grundbuchauszug vor dem Erwerb angefordert hat, darauf bestehen, Eigentümer dieser Immobilie zu werden – schließlich stand im Grundbuch nichts von einem schuldrechtlichen Anspruch des ersten Käufers.
Was kostet die Auflassungsvormerkung?
Die Beurkundung der Auflassung wird laut Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit einer 5/10-Gebühr abgerechnet. Der genaue Preis richtet sich dabei nach dem Kaufpreis der Immobilie. Liegt dieser zum Beispiel bei 200.000 Euro, wäre eine Notargebühr von 217,50 Euro fällig.
Wann erhält man die Auflassungsvormerkung?