Inhaltsverzeichnis
Welche Voraussetzungen braucht man um Betreuer zu werden?
Eine verbindliche und staatlich anerkannte Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt es nicht. Aber als rechtlicher Betreuer oder Betreuerin müssen Sie aufgrund Ihrer Lebens- und Berufserfahrung fachlich und persönlich geeignet sein, in den verschiedenen Aufgabenkreisen eine Betreuung zu führen (§ 1897 BGB).
Wie werde ich Berufsbetreuer in Hamburg?
Wann und wie wird ein Berufsbetreuer bestellt?
- die für die Betreuung nutzbare Ausbildung.
- berufliche Erfahrungen und Kenntnisse.
- organisatorische Voraussetzungen (zum Beispiel Erreichbarkeit, Büroorganisation, Vertretungsregelungen)
- regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und deren Nachweis.
Welchen Abschluss braucht man als Betreuer?
Für die Ausbildung als Alltagsbetreuer ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Hast du einen Real- oder Hauptschulabschluss, erhöht das natürlich deine Chancen, an einer Berufsfachschule angenommen zu werden.
Was kostet die Ausbildung zum Berufsbetreuer?
Die Teilnahme an einer Weiterbildung zum Berufsbetreuer setzt weiterhin voraus, dass man sich diese auch leisten kann. Die Kosten sind folglich ein wichtiger Punkt im Zuge der Entscheidungsfindung. Je nach Anbieter und Lehrgang können durchaus 700 Euro bis 3.000 Euro fällig werden.
Wie viel verdient ein berufsbetreuer im Monat?
Hier bewegt sich das monatliche Bruttoeinkommen je nach Vermögensstatus der Betreuten und Ausbildung des Betreuers zwischen mindestens 3.100 € und maximal 10.550 €.
Wie bewerbe ich mich als berufsbetreuer?
Bewerben Sie sich persönlich bei den Betreuungsrichter*innen und der dafür zuständigen Fachkraft der örtlichen Betreu- ungsbehörde in Ihrer Kommunalverwaltung. Vereinbaren Sie ein Vorstellungsgespräch („Eignungsgespräch“): In diesem stellen Sie sich vor und begründen, warum Sie Berufsbetreuer*in werden wollen.
Was muss man tun um gesetzlicher Betreuer zu werden?
Um als Betreuer bestellt zu werden, ist es erforderlich bei der regionalen Betreuungsbehörde oder dem zuständigen Betreuungsgericht das Interesse an der Übernahme von beruflichen Betreuungen schriftlich zu bekunden. Welche Stelle genau sich zuständig fühlt hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Wie wird ein Betreuer vergütet?
Die Höhe der Entschädigung sind in §§ 1835 und 1835 a BGB geregelt. Hiernach erhält der ehrenamtliche Betreuer auf Antrag am Ende des Jahres eine Aufwandsentschädigung von 399 €. Die Aufwandsentschädigung stellt – wie das Pflegegeld – eine zweckgebundene Einnahme dar und darf daher nicht angerechnet werden.